Bei dem Konflikt ging es um die Verlegung eines Parkettbodens im Rahmen eines Dachgeschossausbaus. Der Bauherr hatte Werklohn zurückgehalten, der nach Ansicht des Handwerkers zur Auszahlung fällig war.
Der Konflikt war dadurch entstanden, dass sich aus Sicht des Bauherrn durch die Nichteinhaltung von Terminen die Fertigstellung erheblich verzögert hatte und ihm dadurch ein Schaden entstanden war. Der Handwerker bestand seinerseits darauf, dass die Termine nicht verbindlich vereinbart waren und daher die aus der Nichteinhaltung keine Rechte abgeleitet werden könnten.
Die Mediation dauerte 4 Stunden. Es wurde eine für beide Seiten befriedigende Lösung gefunden. Für den Bauherrn war hierbei besonders wichtig, dass seine Sorge um die verspätete Fertigstellung und die möglichen Schäden ernst genommen und nicht mit dem Argument angeblich fehlender Form vom Tisch gewischt wurde.
Die Elektroinstallation für einen denkmalgeschützten Museumsbau führte zum Konflikt. Hierbei ging es um Schadenersatzansprüche wegen Bauzeitverzögerung.
Der Bauherr hatte mit öffentlichen Geldern gebaut, weswegen er für die Abrechnung gerade die Mehrkosten und ihre Erforderlichkeit im Einzelnen nachweisen musste.
Im Zentrum des Konfliktes stand der Austausch von Reflektoren und dadurch entstandene Mehrkosten von 8.000 Euro. Im Zuge des Drucks der Eröffnung des Museums war die Entscheidung spontan gefallen. Es hatte sich herausgestellt, dass die Lampen so eingeputzt waren, dass sich ein ungünstiger Schattenwurf ergab.
Über die Materialkosten hinaus waren erhebliche Mehrkosten für Lohnarbeiten entstanden, die nicht auf die Stunde dokumentiert waren.
Die Mediation dauerte 3,5 Stunden. Nachdem die Parteien in der Lage waren, die jeweiligen Notwendigkeiten der anderen Seite zu verstehen, fanden sie sehr schnell zu einer Lösung.
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